Kanzlei Ludmilla Jung
Kanzlei Ludmilla Jung
Ludmilla Jung

-geb. am 27.04.1976

-Studium in Gießen

 

Seit dem Jahr 2007 bin ich erfolgreich als Rechtsanwältin tätig.

 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten: Verkehrsrecht, Mietrecht, Sozialrecht.

Willkommen auf der Internet-Seite der Kanzlei Ludmilla Jung.

Rechtsgebiete

Ein Mandant ist gut beraten, wenn sein Berater den fachkundigen Blick nicht nur für das Spezialgebiet selbst, sondern auch für benachbarte Rechtsgebiete hat. Diese sind sehr  vielfältig. Aus diesem Grund habe ich mich für die folgenden drei entschieden: Verkehrsrecht, Mietrecht, Sozialrecht.

 

Verkehrsrecht – Schadensabwicklung

Ein Auto ist inzwischen für fast alle Menschen in Deutschland unersetzlich geworden. In einem unaufmerksamen Moment passiert schon mal schnell ein Unfall.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ein Verkehrsunfall durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgewickelt werden kann.

Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich nahezu immer, sofort nach dem Vorfall einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Schäden zu beauftragen.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts, den Sie mit der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, zu.

 

 

 

Mietrecht

Einer meiner Schwerpunkte ist unter anderem auch das Mietrecht.

Bei jedem Mietverhältnis können bereits vor Vertragsschluss, während des Bestehens eines solchen oder nach dessen Beendigung Fragen oder Probleme entstehen. In diesem Zusammenhang berate und vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter.

In Fragen des Mietrechts ist unter Umständen auch an Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung der Unterkunft zu denken.

 

Sozialrecht

 

Auf dem Feld der Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

 

Wissen Sie, z.B. was alles zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung dazu gehört? Wann ist die monatliche Grundmiete noch „angemessen“? Gehören Stellplatzkosten und Gebühren für Kabelfernsehen zu den Kosten der Unterkunft? Darf der Anteil der Minderung vom Mieter als „Schadensersatz“ einbehalten werden? Ist der Grad der Behinderung richtig anerkannt worden? Wurden Sie der richtigen Qualifikationsgruppe zugeordnet?

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bescheide von den Betroffenen gar nicht richtig überprüft werden, weil sie davon ausgehen, die Behörde wird schon alles richtig berechnet haben. In Anbetracht dessen, dass jeder dritte Rentenbescheid falsch sein soll, schadet es jedenfalls nicht, sich frühzeitig kompetent vertreten zu lassen.

Hier finden Sie uns

Ludmilla Jung

Rechtsanwältin

 

Plockstrasse 7

35390 Gießen

Kontakt

Fon. 0641 . 39 99 09 39

Fax. 0641 . 39 99 09 38

Mobil. 0152 . 26 85 50 25

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